Wort davor: Gerichtsadvokat

Gerichtsakt
Erklärung: gerichtlicher Vorgang.

Gerichtsakt (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schriftstück darüber.

Wort danach: Gerichtsaktuar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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