Wort davor: Gerichtsinsiegel
gerichtio
Erklärung:
Ruf zum Gericht.
vgl.
zentio.
- Belegtext:
trüeg ... ein bloss swert und lüff an des H. tenn und schrey gerichtjo!
Datierung: 1395
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. VI 343
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
das der ammeister ... sol heissen den wächter uf dem münster offenlich schreyen und ruofen drü mol gerichtio, gerichtio, gerichtio
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: StraßbZftO. 25
- Belegtext:
in mosse daß kein sollich geschicht gescheen were, deshalb sich nit gebürte also gerichtio zu schreyen
Datierung: 1551
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 197
- Fundstelle: ElsWB. I 133
- Fundstelle: ElsWB. I 401
Wort danach: gerichtisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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