Wort davor: Gerhabin
gerhablich
Erklärung:
vormundschaftlich.
- Belegtext:
ein ieder gerhab ... solle vmb sein gepflegte gerhabliche verwaltung, vor seiner pupillen obrigkait zu recht stehen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 3, 31
- Belegtext:
von der pupillen und minderjhärigen kinder tutorn und vormunden, auch allen dem was dem gerhablichen wesen anhengig ist
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 128, 1
- Belegtext:
gerhabliche administration
Datierung: 1602
Fundstelle: AktGegenref.2 II 232
- Belegtext:
von gerhablicher verwaltung
Datierung: 1669
Fundstelle: ÖGerhabO. 418
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Wort danach: Gerhabpflicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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