Belegtext:
bestet ein man ein haus ... gereut in daz darnach Datierung: 14. Jh.
Fundstelle:WienStRb. Art. 40
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Belegtext:
welchen es gereuth, der soll im das roß wider haimb reithen und soll im in schopf pinden 72 pfenning Datierung: 1611
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle:ZRG. 13 (1878) 253 Anm. 121
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte