Wort davor: Gereidegenosse
Gereideherr
Erklärung:
Grundherr in der Waldgenossenschaft.
- Belegtext:
darumb er L. darfür geacht hab, onvonnotten sein sich in weittere onkosten mit den andern geraidtsherrn derorts einzulossen, jedoch hab er vor sich selbs dem hoffman bevolen an die andern gereidts
hern langen zulossen, wo sie meine herrn mit beholtzung gleich den andern hinfurter halten wollen
Datierung: 1551
Region/Autor/Textsorte:
Speyer
Fundstelle: BadGLArch.
Wort danach: Gereider
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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