Wort davor: gerecken
Gerede
Erklärung:
Abrede, Abmachung.
- Belegtext:
ez ist wyssentlich gered gesche [daß beim Vertragsbruch vor Gericht Ersatz gefordert werde]
Datierung: 1371
Fundstelle: PaulinzelleUB. 250
- Belegtext:
man soll yme vollendoen ain dem gerede nahe usswysong syns briefs
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: TrierWQ. 20
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3615
Wort danach: gereden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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