Wort davor: Gerechtigkeitshammel
Gerechtigkeitshandlung
Erklärung:
Gerichts(ver)handlung.
- Belegtext:
wiewol all gerechtigkhait-handlung bei dem gerichtstuel gehandelt sollen werden, mag doch der aid, dardurch auch der krieg abgeschnitten soll werden, von grossmechtigen personen
auch von den schweer krankhen und gar alten dahaimb in iren höfen und wonungen aufgenumen werden
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 202
Wort danach: Gerechtigkeitshaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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