Wort davor: gerechtig

gerechtigen

gerechtigen (I)
Erklärung: "für rechtmäßig erklären".

gerechtigen (II)
Erklärung: gerechtigt sein berechtigt sein.

Wort danach: Gerechtigi

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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