Wort davor: gerechtfertig
gerechtfertigen
gerechtfertigen (I)
Erklärung:
jemanden vor Gericht ziehen, gerichtlich ansprechen.
- Belegtext:
den selben burger noch sin erben fuerbaz nimmer gerehtvertigen noch angesprechen noch genoeten
Datierung: 1276
Fundstelle: AugsbStR. Art. 20 Nachtr.
Textarchiv: AugsbStR. Art. 20
- Belegtext:
von iren geordneten richter vmb ein jede ansprach ersuocht vnd gerechtfertiget werden
Datierung: 1290
Fundstelle: RheinfeldenStR. 163
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- Belegtext:
daz ich ... dehain ir erben nyemmer mer darumb angeraichen, bekumbern noch gerechtvertigen süllen
Datierung: 1365
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: SchwäbWB. III 397
- Belegtext:
das er nimant gerechtfertigen mag, weil er in der acht ist
Datierung: um 1489
Fundstelle: Eyb,NürnbLG. 77
gerechtfertigen (II)
Erklärung:
gerichtlich erledigen, entscheiden.
gerechtfertigen (III)
Erklärung:
lossprechen.
gerechtfertigen (IV)
Erklärung:
hinrichten.
gerechtfertigen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
verurteilt.
- Belegtext:
ob ... berüchttiget, das er gerechtferttigte diebe geherbriget
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 154
gerechtfertigen (V)
Erklärung:
eichen.
gerechtfertigen (VI)
Erklärung:
reflexiv.
- Belegtext:
hierüber die töpffer gegen die ... meister ... biß dato sich selbsten nicht gerechtfertigt haben sollen
Datierung: 1689
Fundstelle: Beier,Schelten 4
Wort danach: Gerechtfertigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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