Wort davor: Gerechtholz

gerechtig

gerechtig (I)
Erklärung: von Personen.

gerechtig (I 1)
Erklärung: richtig, eigentlich.

gerechtig (I 2)
Erklärung: gesetzlich, rechtmäßig.
gerechtig (II)
Erklärung: bei Sachen. wirklich, echt; gesetz-, rechtmäßig.
gerechtig (III)
gerechtig (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: ähnlich.

Wort danach: gerechtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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