Wort davor: Gerbulierer
Gerbuliergeld
- Belegtext:
es ist die gewonhait, wann man die garbelur helt, sei der kaufer oder verkaufer, ist schuldig zu bezalen das gerbelur gelt von dem so kauft oder verkauft
Datierung: 1514
Fundstelle: DHandelsakten V 285
Wort danach: 1Gerde
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