Wort davor: 1geraten
2geraten
2geraten (I)
Erklärung:
entbehren, entraten, verzichten.
- Belegtext:
ist der gerhab mit dem tod abgangen ee daz die chinder ains vogtz geraten möhten
Datierung: 1376
Fundstelle: PettauStR. 40
- Belegtext:
wanne einer ein huß hie bestet umbe ein zins, und wann dann der das huß verkeufft, des das huß ist, wann er des nit geraten wil, so sal ime der ruomen, der das huß bestanden hat
Datierung: 1379
Fundstelle: Miltenberg 315
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- Belegtext:
will sein der richter nicht gerathen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Amberg(Schenkl) 14
- Belegtext:
das die rechenunge des geltis nit geraden oder entperen mochte
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 247
- Belegtext:
sol jeder chäufel zeigen, wenn sie die pfant geben, ob sein der, des die pfant sind, nicht geraten wil
Datierung: 1469
Fundstelle: LandshutStR. 197
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- Belegtext:
die seinen mogen unsers lands mynder geraten, dann die unnsern seins guts
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 56
- Belegtext:
dass einer seiner schulde gerathen und entbehren muesse
Datierung: 1507
Fundstelle: Gemeiner,RegensbChr. IV 127
- Belegtext:
wir kannden frembder arbeiter mit erbauung des weinwachs nit geraten
Datierung: 1525
Fundstelle: ArchUFrk. 36 (1893) 141
- Belegtext:
der kuerechten zu gerathen hat, der sol es ainen alpenverwanten verlassen
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 36
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2geraten (II)
Erklärung:
verlustig gehen.
- Belegtext:
ob ein leuffel ... thuet ein falsche potschaft ... er sol des ampts der leuffel albeg geraten vnd an sein
Datierung: 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient Art. 46
Wort danach: gerätig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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