Wort davor: Gepforte
gepfründet
gepfründet (I)
Erklärung:
mit Pfründe versehen.
gepfründet (II)
Erklärung:
durch ein Leibgeding, Spital versorgt sein.
- Belegtext:
H.U. u. R.v.A., gepfrunt gewesen in unserm spital ze B.
Datierung: 1413
Fundstelle: BadenArgUrk. I 270
Wort danach: gepinnet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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