Wort davor: Gepforte

gepfründet

gepfründet (I)
Erklärung: mit Pfründe versehen.
gepfründet (II)
Erklärung: durch ein Leibgeding, Spital versorgt sein.

Wort danach: gepinnet

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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