Wort davor: Gepflegnis

Gepflicht

Gepflicht (I)
Erklärung: "das Zusammensein, die Gemeinschaft".

Gepflicht (II)
Erklärung: Verpflichtung, Leistung.

Wort danach: gepflichtig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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