Wort davor: Gepfändete

gepflegen

gepflegen (I)
Erklärung: verwalten, sorgen für.

gepflegen (II)
Erklärung: behandeln, erledigen.
vgl. 1pflegen.
gepflegen (III)
Erklärung: Recht sprechen, ausüben.

Wort danach: Gepflegnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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