Wort davor: Georgensteuer
Georgentag
Erklärung:
23. oder 24. April als rechtlich wichtiger Termin.
- Belegtext:
an s. Jorgen tag vnnd an dem negsten tag darnach soll man nit an giessen, noch kein nacht sitzen, vnnd den becken das brot nit schawen, noch der fragner vnnd furkeuffel nicht pfennden
Datierung: 1306
Fundstelle: BambStR. 33
- Belegtext:
wo ein darkomender manne, der vor sanct Jorgentag darkompt, der mag ein gebauerschaft kaufen oder ein halbe vor sanct Jorgentag also, das er bringe sein
manrecht eins erbern wandels, darzu 3 gulden unverzuchlich
Datierung: 1527
Fundstelle: MannhGBl. 12 (1911) 109
- Belegtext:
ein ieder sol sein beschwer uf sanct Jorgtag fordern
Datierung: 1527
Fundstelle: MannhGBl. 12 (1911) 110
- Belegtext:
das wir haben sollen alle jahr drei pantäding ... daß erste am negsten mittichen nach dem liechtmeßtag, daß ander am negsten mittichen nach sanct Georgen tag, daß dritt am negsten mittichen nach sanct Michels tag
Datierung: 1536
Fundstelle: ÖW. IX 660
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die gewohnlichen stiftzeit sein zu liechtmeß, s. Georgen tag und s. Michaelß tag
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Walther,Tract. 277
- Fundstelle: OberkirchStatB. 373
Wort danach: Georgentaler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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