Georgenherr
Erklärung:
"nur in der Verbindung mit Martiniherr: Kapitalisten, die auf Georgs- und Martinstag die Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien einnehmen".
Wort danach: Georgenkirchweih
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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