Wort davor: genutzen
genutzig
Erklärung:
genutzig sein die Nutznießung haben.
vgl.
genußig.
genutzig (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
formelhaft.
- Belegtext:
als verr daß si haubtguts vnd schadens von der vorgeschriben stukch wegen gentlich ausgericht [entschädigt] vnd genuzig gemacht werden
Datierung: 1401
Fundstelle: Brandis,Tirol 225
Wort danach: genutzlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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