Wort davor: genugtun

Genugtuung

Genugtuung (I)
Erklärung: befriedigende Leistung, Entschädigung.
Genugtuung (II)
Erklärung: hinlängliche Durchführung.
Genugtuung (III)
Erklärung: Sicherheitsleistung.

Wort danach: Genügung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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