Wort davor: genugsamlich

genugtun
vgl. gleichtun.

genugtun (I)
Erklärung: jemanden durch eine Leistung, vornehmlich Zahlung befriedigen; ihm Ersatz leisten.
genugtun (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich Recht verschaffen.
genugtun (II)
Erklärung: einem Befehl, Urteil und anderem nachkommen; ihn (es) befolgen, durchführen.
genugtun (III)
genugtun (IV)

Wort danach: Genugtuung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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