Wort davor: Genügnis

genugsam
Erklärung: ausreichend, genügend, zufriedenstellend.

genugsam (I)

genugsam (II)
Erklärung: genugsame Klagen, Zeugen, Beweise und ähnliches.
genugsam (III)
Erklärung: genugsam gesessen, besessen ansässig und vermögend.
genugsam (IV)
Erklärung: Vereinzeltes. sich genugsam machen Sicherheit geben.
genugsam (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: "der Verpflichtung nachkommen".

Wort danach: Genugsamde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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