Wort davor: Genügnis
genugsam
Erklärung:
ausreichend, genügend, zufriedenstellend.
genugsam (I)
genugsam (II)
Erklärung:
genugsame Klagen, Zeugen, Beweise und ähnliches.
genugsam (III)
Erklärung:
genugsam gesessen, besessen ansässig und vermögend.
- Belegtext:
diese zwaihe worthe "genugksam besessen" mustu verstehen: so hoch sich ein wergelt und die gerichtskosten und schaeden ungeverlich erstrecken mögen
Datierung: 1550
Fundstelle: OlmützGO. 42
Faksimile
- Belegtext:
so der thaeter ein buerger und genugsam geseßen, soll man ihn ungehindert nach hauße gehen laßen
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 160
Faksimile
genugsam (IV)
Erklärung:
Vereinzeltes. sich genugsam machen Sicherheit geben.
genugsam (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"der Verpflichtung nachkommen".
Wort danach: Genugsamde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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