Wort davor: genughaftig

genügig

genügig (I)
Erklärung: wie genughaft.

genügig (II)
Erklärung: zufrieden.
genügig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: genügig machen befriedigen; Ersatz leisten.

Wort danach: genüglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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