Wort davor: Genuggestehung
genughaft
Erklärung:
ausreichend, genügend.
vgl.
genughaftig,
genügig (I).
- Belegtext:
bewilligen, volwortten, bestetigen vnde confirmiren die also hirmitt usz rechten wissen noch gnughaffter vnderrichtunge in der besten forme vnde weisze
Datierung: 1470
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: AltenburgStR. 360
Wort danach: genughaftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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