Wort davor: Genüge

genügen

genügen (I)
Erklärung: ausreichend sein für; einverstanden, zufrieden sein mit.

genügen (I 1)
genügen (I 2)
Erklärung: sich genügen lassen.
genügen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: es genug sein lassen.
genügen (II)
Erklärung: jemanden befriedigen.
genügen (III)
Erklärung: zustimmen.
genügen (IV)
Erklärung: substantiviert: Genugtuung, Befriedigung.

genügen (IV 1)
genügen (IV 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Barzahlung?
genügen (IV 2)
Erklärung: ein Genügen tun wie genugtun.

genügen (IV 2 a)
genügen (IV 2 b)
Erklärung: einem Urteil und ähnlichem nachkommen.

Wort danach: Genuggestehung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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