Wort davor: Genügde

Genüge

Genüge (I)
Erklärung: Befriedigung, vollständige Leistung.

Genüge (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Genugtuung, Entschädigung.
Genüge (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Zufriedenheit.
Genüge (II)
Erklärung: insbesondere Genüge geschehen, tun, machen.

Genüge (II 1)
Erklärung: jemanden zufrieden stellen, ihm Recht tun.
Genüge (II 2)
Erklärung: einem Urteil usw. entsprechen, nachkommen.
Genüge (II 3)
Erklärung: sich begnügen, zufrieden geben.
Genüge (II 4)
Erklärung: ausreichend.

Wort danach: genügen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten