Wort davor: genötet
genötig
genötig (I)
Erklärung:
wichtig.
genötig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
dringend.
genötig (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
wertvoll.
genötig (II)
genötig (III)
Erklärung:
gesetzt, rechtschaffen.
- Belegtext:
was den genöttiger leut sind, das schol der amptman an di herren pringen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: ÖW. IX 1015
Wort danach: genotlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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