Wort davor: Genifteln
Genist
Genist (I)
Erklärung:
Niederkunft.
- Belegtext:
sich bey ihrer genisst einfinden und alsdann über die wahrheit ihrer anklaegt in ihren geburts-schmertzen examiniert
Datierung: 1743
Fundstelle: BernChorg.
Genist (II)
Erklärung:
Schonung, Ruhe.
- Belegtext:
baten den richter, daz er in lize bi genist
Datierung: um 1340
Fundstelle: Nikol. v. Jeroschin 22504
Wort danach: genistlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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