Wort davor: Genießrecht
Genießung
Erklärung:
Nutzung(srecht).
- Belegtext:
vorlaten tho einem ... lehngude ... den eigendhom ... mit allem rechte ... mit allerley gebruke und genetinge
Datierung: 1304
Fundstelle: MecklUB. X nr. 7248
- Belegtext:
mit czinsen, rentin, ... nutzbarkeit und genissungen
Datierung: 1399
Fundstelle: SchlesDorfU. 38
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- in Google Books
- Belegtext:
solches alles meiner ... gemahlin alß ... universalerbin zu deren völliger possedir-, nutz- und genüßung ... verbleiben
Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 368
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
wird dem manne die vollmächtige geniessung bis der wittliche stand ... von ihme gehalten wird
Datierung: 1696
Fundstelle: ZSchweizR.2 29 (1910) 175
- Belegtext:
dieser unßerer brüderschafft undt derselben genießung ... beraubt
Datierung: 1721
Fundstelle: Vogelgesang,Nadelind. 136
- Belegtext:
genüessung
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 330
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Genießung (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
unrechtmäßig.
- Belegtext:
geniessnug, alß wenn jemands eines brieffs geniessen wolt, und wüste, das ... die schuld bezahlet were, oder gebe sich für den aus, der er nicht were, die leute dardurch zu betriegen
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. 48 O 5
Wort danach: genieten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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