Wort davor: Genießlein

genießlich

genießlich (I)
Erklärung: mit Nutznießung verbunden.

genießlich (I Spiegelstrich 1)
genießlich (II)
Erklärung: Ertrag bringend, einträglich.
genießlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: nützlich.

Wort danach: Genießlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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