Wort davor: Genießlein
genießlich
genießlich (I)
Erklärung:
mit Nutznießung verbunden.
- Belegtext:
die guter in geruiglicher possession und genießlicher gewehre gehabt
Datierung: 1510
Fundstelle: CDSiles. II 220
- Belegtext:
usu fructum, das ist die geniesliche gebrauchung
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz 141
Faksimile
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- Belegtext:
wiert allain daz genießlich aigenthumb (so utile dominium haisst) ... in den lehensmann transferirt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat I § 4
- Belegtext:
da jemande auff sein lebezeit der besitz oder genießlicher brauch ... etlicher gueter vermacht
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. III 7 Art. 7
genießlich (I Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
das [die Bücher] der V. nit eingenthümblich, sondern allein genießlich zustendig
Datierung: 1580
Fundstelle: HessChr. 9 (1920) 88
genießlich (II)
Erklärung:
Ertrag bringend, einträglich.
genießlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
nützlich.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 658
Wort danach: Genießlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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