Wort davor: Genießbrauch
Genießbraucher
- Belegtext:
daß ein titulo lucratiuo besitzender geniesbraucher die meliorationen, die aus dem ueberschusse der gutsfrüchte bestritten werden können, ohne vergütung des eigenthümers übernehmen müsse
Datierung: 1801
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 100
Wort danach: Genieße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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