Wort davor: Genieß
Genießbrauch
- Belegtext:
behält der überlebende ... theil auf des verstorbenen ... vermögen den genießbrauch so lange er lebt
Fundstelle: Jünger,TerritFrkf. 138
Wort danach: Genießbraucher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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