Wort davor: geniedern

Genieß
sprachliche Erläuterung: geneiss, geneit, geneß, geniß, genüeß, ghenete, gniess .
vgl. Genuß.

Genieß (I)
Erklärung: Ertrag, Nutzen, Gewinn.

Genieß (I 1)
Erklärung: allgemein.
Genieß (I 2)

Genieß (I 2 a)
Erklärung: von einem Amt.
Genieß (I 2 b)
Erklärung: insbesondere Lohn, Einkommen.
Genieß (I 3)
Erklärung: vom Gericht.
Genieß (I 4)
Erklärung: von Landbesitz.

Genieß (I 4 a)
Genieß (I 4 b)
Erklärung: Nutzungsrecht, besonders häufig in Verträgen bei Aufzählung aller Berechtigungen.
Genieß (I 5)
Erklärung: Vorteil, Zins.
Genieß (I 6)
Erklärung: Gemeindenutzung.
Genieß (I 7)
Erklärung: unrechtmäßiger Nutzen und dergleichen.
Genieß (I 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ertrag teilen.
Genieß (I 8)
Erklärung: formelhaft.
Genieß (II)
Erklärung: von der Gegenseite aus gesehen: Lasten.
Genieß (III)

Genieß (III 1)
Erklärung: Nutznießung, Mitgenuß.
Genieß (III 2)
Erklärung: Anteil.
Genieß (IV)
Erklärung: Recht.
Genieß (V)

Genieß (V 1)
Erklärung: Nahrung, Lebensunterhalt.
Genieß (V 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schmaus.
Genieß (V 2)
Erklärung: Kostgeld.
Genieß (VI)
Erklärung: Genossenschaft.

Wort danach: Genießbrauch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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