Wort davor: Generalvormerkung
Generalzehntherrlichkeit
- Belegtext:
ob bei einen neuriß demjenigen, der den titulum der generalzehentherrlichkeit auf solchen gezürk darzeigt, oder dem pfarer die decima novalium gebühren
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 265
Wort danach: Generalzunftartikel
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