Wort davor: Generalunterpfand
Generalunterpfandrecht
- Belegtext:
es sollen die ... deputate ... sowohl für meinen h. vater als meine ... geschwisterten ... das ausdrückliche generalunterpfandsrecht zu geniessen haben
Datierung: 1810
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 466
Wort danach: Generalverbot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten