Wort davor: Generaloberstleutnant
Generalpfandzettel
vgl.
Generalunterpfand.
- Belegtext:
bey denen general-pfand- oder executionzettuln kan es gelaßen werden, wan invigilirt wird, ... daß ... denen debitoribus regressus offen bleibet
Datierung: 1714
Fundstelle: HammStR. 52
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Wort danach: Generalpostamt
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