Wort davor: geneigig
geneigt
geneigt (I)
Erklärung:
wohlwollend, gnädig, gutwillig.
- Belegtext:
geneygittes willenns irfunden
Datierung: 1482
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 276
- Belegtext:
wwes he m.g.h. zo eren ind gefallen gedoin mochte, were hie ganz geneigt ind gutwillich
Datierung: 1493
Fundstelle: JülichLTA. I 223
- Belegtext:
wo der richter dem kleger mehr denn dem beklagten ... geneigt were
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz 8
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
geneigt (II)
Erklärung:
einverstanden.
- Belegtext:
wir sein gnediglich geneigt, dich ... bei allen freiheiten ... zu handhaben
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 207
Wort danach: geneinen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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