Wort davor: genehmen
genehmhaben
Erklärung:
genehmigen.
vgl.
genehm (I 2).
- Belegtext:
solche ordnung ... in allgemeiner versamlung ... aufgericht, genembgehabt und geschloßen
Datierung: 1601
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 244
- Belegtext:
hab ich ... solche satzung genehmhabet und confirmiret
Datierung: 1641
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 271
Wort danach: Genehmhabung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten