Wort davor: Geneffe
genehm
vgl.
angenehm,
ungenehm.
genehm (I)
genehm (I 1)
Erklärung:
angenehm.
- Belegtext:
daz gevelle einer genemer schenkunge
Datierung: 1348
Fundstelle: MGConst. VIII 648
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
genehm (I 2)
Erklärung:
genehmigen.
genehm (II)
Erklärung:
anerkannt, gangbar.
vgl.
1gemein (A XIX),
marktgenehm.
genehm (II 1)
Erklärung:
von Münzen.
genehm (II 2)
Erklärung:
von Getreide.
- Belegtext:
18 malter korn, das rocke heist und genge und geneme sey Speyrer masse
Datierung: 1319
Fundstelle: Würdtwein,Schönau 256
- Belegtext:
verkouft ... ainen halben mutt kerngeltes, guts genemes kernen
Datierung: 1381
Fundstelle: LSchrP. 166
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genehm (II 3)
Erklärung:
von Ware.
- Belegtext:
umb den ziger, der nit genem were, mag ein herr ... thun alles ungevarlich
Datierung: 1493
Fundstelle: GrW. I 152
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll kein oulner eynige kommerschafft an werck, das besser were dan 2 gulden buiten, und die soll er nemen, als bynnen Coellen und S. die kommerschafft zurtzeyt gemeinlich gelden und geneme ist
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 25 (1873) 112
Wort danach: Genehm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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