Wort davor: Genanntsbürger

Genannte
Erklärung: besonders angesehene Bürger.
sprachliche Erläuterung: ursprünglich Übersetzung für denominati.

Genannte (I)
Erklärung: (Kollegium der) Ratsmitglieder.
Genannte (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Mitglied des kleineren Rates.
Genannte (II)
Erklärung: ständige Vertrauensmänner der Gerichte.

Genannte (II 1)
Erklärung: Zeugen allgemein.
Sachhinweis: Tomaschek,Wien I 12.
Genannte (II 2)
Erklärung: bei der Anklage.
Genannte (II 3)
Erklärung: Eideshelfer beim Unschuldseid.
Genannte (II 4)
Erklärung: Vertragszeuge.
Genannte (II 5)
Erklärung: bei Verfestung.
Genannte (III)
Erklärung: vereidigter Rüger.
Genannte (IV)
Erklärung: Helfer des Richters.

Wort danach: Genanntenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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