Wort davor: Genannmann

genannt

genannt (I)
Erklärung: bestimmt, festgesetzt.

genannt (II)
Erklärung: substantiviert.

genannt (II 1)
Erklärung: bestimmte Summe.

genannt (II 1 a)
genannt (II 1 b)
Erklärung: Abgabe, Entgelt.
genannt (II 2)
Erklärung: das Festgesetzte an Speise und Trank.
genannt (II 3)
Erklärung: Vorteil des Lehenmannes von den ihm zu Schloßglauben anvertrauten Gütern.

Wort danach: Genanntsbürger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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