Wort davor: Genams
genamsen
genamsen (I)
Erklärung:
(er)nennen.
- Belegtext:
so ein probst ... in gericht sizt, so sol ein vogt ... an siner sit sizen, oder ein ander, den der probst an des vogtes statt genamset
Datierung: 1434
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 46
genamsen (II)
Erklärung:
gutheißen, anerkennen.
Wort danach: Genamte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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