Wort davor: Genächtbuch

Genächte

Genächte (I)
Erklärung: bestimmte Anzahl Nächte (meist 14), Frist, Zeit zwischen 2 Gerichtstagen.

Genächte (II)
Erklärung: Gerichtstermin, Sitzung.

Genächte (II 1)
Genächte (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Erbsachen.
Genächte (II 2)
Erklärung: 14tägig wiederholte feierliche Inanspruchnahme, Besitzergreifung.
Genächte (III)
Erklärung: Urteil.

Wort danach: genachten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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