Wort davor: Gemütsverrückung
Genachbar
Genachbar (I)
Erklärung:
Nachbar als Eideshelfer.
- Belegtext:
wirt er mit czeuchnusse uberwunden mit genachpuren oder mit eim gesworn, er enthaupt in
Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 357
Faksimile
Genachbar (II)
Erklärung:
der Gemeinde angehöriger Bauer.
Wort danach: Genachbarschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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