Wort davor: Gemütsverrückung

Genachbar

Genachbar (I)
Erklärung: Nachbar als Eideshelfer.

Genachbar (II)
Erklärung: der Gemeinde angehöriger Bauer.

Wort danach: Genachbarschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten