Wort davor: gemuten
Gemütsmeinung
- Belegtext:
ob er gewist daß er gott hierdurch lästere? was jhne hierzue bewögt? auß was gemüets mainung ers gethan?
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) II 59 § 6
Wort danach: gemutsamen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten