Wort davor: gemeßgemeßgleich
gemesten
Erklärung:
Lesefehler für genießen?
- Belegtext:
das welche burgerskinder sich allhier in zünnsen befinden, durch erbschafften, weingärten überkammen, ihr bürgerrecht gleich einen haussässigen gemesten: jedoch die onera mit ihnen
nicht tragen, solchen ihre weingärten langer nicht als auff ein jahr hereinzufexen erlaubt seien
Datierung: 1669
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 272
Wort danach: Gemeut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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