Wort davor: Gemeinwirtschafter

(Gemeinzucht)
sprachliche Erläuterung: mnl. gemeentocht, -tucht.

Gemeinzucht (I)
Erklärung: Gemeinde.

Gemeinzucht (II)
Erklärung: Mitbesitz.

Wort danach: Gemene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten