Wort davor: Gemeinschaftskontrakt

gemeinschaftlich

gemeinschaftlich (I)
Erklärung: einer Gemeinschaft (VII) zustehend.

gemeinschaftlich (II)
Erklärung: mehreren zustehend.

Wort danach: Gemeinschaftsliegenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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