Wort davor: gemeinnützig
Gemeinoberherrscher
- Belegtext:
wir wollen obgedachten unsern herrn und freunden erbaren rat als vielbesagter gemeinoberherrscher diese ordnung zu versetzen ... bevor behalten
Datierung: 1525
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 73
Wort danach: Gemeinrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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