Wort davor: Gemeinmage

Gemeinmann

Gemeinmann (I)
Erklärung: Schieds(ob)mann.

Gemeinmann (II)
Erklärung: besonderes Amt in Solothurn; von den Jungräten gewählt, Fürsprecher aller Parteien.
Gemeinmann (III)
Erklärung: Teilhaber.

Wort danach: gemeinmütiglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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