Wort davor: Gemeinlandswähre
gemeinläufig
- Belegtext:
under den gemeinlöffigen pacten sind alle die contract begriffen, do ein yede parthie der andern zusagt etwas zu thun, wenn die nit mit sondern namen vergwissnet sind
Datierung: 1520
Fundstelle: FreiburgStR. II 6, 9
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Wort danach: Gemeinlslehnherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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